Arbeiten im Ruhestand – warum wird das Thema immer wichtiger?
Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen längst Realität, während gleichzeitig immer mehr erfahrene Beschäftigte in den Ruhestand gehen. Mit ihnen verschwindet wertvolles Wissen aus den Unternehmen – obwohl viele Rentnerinnen und Rentner gesundheitlich fit sind und sich eine weitere berufliche Tätigkeit durchaus vorstellen können. Arbeit bedeutet für sie nicht nur Einkommen, sondern auch soziale Teilhabe, Sinn und Wertschätzung.
Auch das Rentensystem steht unter zunehmendem Druck. Eine alternde Gesellschaft und steigende Ausgaben machen deutlich, dass neue, flexible Modelle gebraucht werden, die sowohl individuelle Lebensentwürfe als auch gesamtgesellschaftliche Interessen berücksichtigen. Freiwilliges Weiterarbeiten im Rentenalter kann dabei helfen, Unternehmen zu entlasten, Erfahrung zu bewahren und die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber eine neue Regelung geschaffen, die genau hier ansetzt: die Aktivrente. Sie soll einen zeitgemäßen Rahmen für das Arbeiten im Ruhestand bieten und neue Anreize setzen.
Was ist die Aktivrente einfach erklärt?
Mit der Aktivrente führt die Bundesregierung eine steuerliche Neuregelung ein, die Menschen dazu ermutigen soll, auch über die Regelaltersgrenze hinaus beruflich tätig zu bleiben. Mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat tritt sie zum 1. Januar 2026 in Kraft. Ziel ist es, den Übergang zwischen Erwerbsleben und Ruhestand flexibler zu gestalten und freiwilliges Weiterarbeiten attraktiver zu machen.
Die Regelung greift für Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder fortführen. Der besondere Vorteil liegt in der steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns: Bis zu 2.000 Euro pro Monat bleiben steuerfrei. Dieser Freibetrag wird automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sodass keine gesonderten Anträge erforderlich sind.
Erst Einkommen, das über diese Grenze hinausgeht, unterliegt wieder der regulären Einkommensteuer. Gerade für Teilzeitkräfte oder für Personen, die ihren Ausstieg aus dem Berufsleben schrittweise gestalten möchten, entsteht damit ein spürbarer finanzieller Vorteil. Zusätzliche Arbeit lohnt sich, ohne dass der Hinzuverdienst sofort durch Steuern geschmälert wird – ein klarer Anreiz für mehr Flexibilität im Ruhestand.
Was sind die Vorteile der Aktivrente?
Die Aktivrente bringt für Rentnerinnen und Rentner, aber auch für Unternehmen und das Gesamtsystem mehrere Vorteile mit sich. Im Mittelpunkt steht dabei der finanzielle Anreiz, der freiwilliges Weiterarbeiten deutlich attraktiver macht.
Mehr Netto vom Brutto:
Der wohl größte Vorteil ist der steuerfreie Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann sein Einkommen aufbessern, ohne dass dieser Betrag durch die Einkommensteuer geschmälert wird. Das erhöht die finanzielle Planungssicherheit im Ruhestand spürbar.
Flexibler Übergang in den Ruhestand:
Die Aktivrente unterstützt Modelle, bei denen der vollständige Ausstieg aus dem Berufsleben nicht abrupt erfolgt. Teilzeit, befristete Tätigkeiten oder ein schrittweises Reduzieren der Arbeitszeit werden attraktiver und besser kalkulierbar.
Wertschätzung von Erfahrung:
Ältere Beschäftigte bringen Fachwissen, Erfahrung und soziale Kompetenz mit, die in vielen Betrieben dringend gebraucht werden. Die Aktivrente setzt ein klares Signal, dass diese Erfahrung auch im Rentenalter gesellschaftlich und wirtschaftlich geschätzt wird.
Entlastung für Unternehmen und Rentensystem:
Unternehmen profitieren von erfahrenen Arbeitskräften, ohne lange Einarbeitungszeiten. Gleichzeitig kann freiwilliges Weiterarbeiten dazu beitragen, das Rentensystem zu stabilisieren und dem Fachkräftemangel zumindest teilweise entgegenzuwirken.
Insgesamt schafft die Aktivrente eine Win-win-Situation: für Rentnerinnen und Rentner, die aktiv bleiben möchten, für Arbeitgeber auf der Suche nach Fachkräften und für eine Gesellschaft, die zunehmend auf flexible Arbeitsmodelle angewiesen ist.
Wer kann die Aktivrente in Anspruch nehmen?
Von der Aktivrente profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich nach Erreichen der Regelaltersgrenze bewusst dafür entscheiden, weiterhin beruflich tätig zu sein. Voraussetzung ist, dass sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben oder fortführen. Entscheidend ist dabei nicht, ob es sich um eine neue Tätigkeit oder die Fortsetzung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses handelt – maßgeblich ist der Zeitpunkt ab 1. Januar 2026.
Damit der steuerliche Vorteil greift, darf das monatliche Einkommen aus dieser Beschäftigung 2.000 Euro nicht überschreiten. Einkünfte bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei und werden direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann seine Rente somit durch zusätzliche Einkünfte ergänzen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.
Nicht alle Personengruppen sind jedoch in die Regelung einbezogen. Ausgeschlossen von der Aktivrente sind Selbstständige, Minijobbende sowie Beamtinnen und Beamte. Für sie gelten weiterhin die bisherigen steuerlichen Regelungen, sodass die Aktivrente ausschließlich auf abhängig Beschäftigte mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis zugeschnitten ist.
Was muss ich beachten, wenn ich die Aktivrente in Anspruch nehmen will?
Wer die Aktivrente nutzen möchte, sollte einige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen kennen. Zwar ist die Regelung bewusst einfach gehalten, dennoch spielen Alter, Beschäftigungsform sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle.
Altersgrenze und Rentenstatus
Grundvoraussetzung ist das Erreichen der Regelaltersgrenze. Erst ab diesem Zeitpunkt kann die Aktivrente in Anspruch genommen werden. Zudem muss bereits ein Rentenbezug bestehen – die Aktivrente richtet sich ausdrücklich an Rentnerinnen und Rentner, die über das reguläre Rentenalter hinaus weiterarbeiten möchten.

Was ist die Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, mit dem man in Deutschland ohne Abschläge in die Regelaltersrente gehen kann. Sie ist abhängig vom Geburtsjahr und liegt für Versicherte mit einem Geburtsjahr ab 1964 aktuell bei vollen 67 Jahren. Für die Geburtsjahre von 1947 bis 1963 gibt es gesonderte Regeln.
Den genauen Zeitpunkt Ihres Renteneintritts können Sie mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung online ermitteln.
Art der Beschäftigung
Begünstigt sind ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit neu aufgenommen oder ein bestehendes Arbeitsverhältnis fortgeführt wird, solange die Beschäftigung frühestens ab dem 1. Januar 2026 ausgeübt wird. Andere Beschäftigungsformen, wie selbstständige Tätigkeiten oder Minijobs, fallen nicht unter die Regelung.
Steuerliche Behandlung über den Freibetrag hinaus
Der zentrale Vorteil der Aktivrente liegt in der steuerlichen Begünstigung: Bis zu 2.000 Euro monatlich bleiben einkommensteuerfrei. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich – der Freibetrag wird automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Er gilt zusätzlich zur bereits gezahlten Rente, beeinflusst weder den persönlichen Steuersatz noch die Besteuerung anderer Einkünfte. Auch ein Progressionsvorbehalt greift nicht. Erst Einkommen oberhalb der 2.000-Euro-Grenze unterliegt wieder der regulären Besteuerung.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Trotz der steuerlichen Entlastung bleiben Rentnerinnen und Rentner weiterhin sozialversicherungspflichtig. Auf das Einkommen fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Damit bleibt der Zugang zu den vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, und die Aktivrente geht nicht zulasten der Solidargemeinschaft.
Ein Beispiel verdeutlicht den Effekt: Wer im Ruhestand monatlich 1.800 Euro brutto hinzuverdient, erhält derzeit – je nach Steuerklasse und Beitragssatz – etwa 1.350 Euro netto. Mit Einführung der Aktivrente erhöht sich dieser Betrag dank der steuerlichen Entlastung um rund 250 Euro im Monat, was einem jährlichen Vorteil von etwa 3.000 Euro entspricht.
Wie geht es mit der Aktivrente weiter?
Die Idee einer steuerlichen Vergünstigung für Rentnerinnen und Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, stammt von der CDU. Sie wurde im Rahmen des sogenannten Rentenpakets beschlossen, das neben der Aktivrente auch Maßnahmen wie die Stabilisierung des Rentenniveaus, die Stärkung der Betriebsrenten und die Ausweitung der Mütterrente auf ältere Frauen umfasst – wobei Letztere erst ab 2027 wirksam wird.
Die Aktivrente schafft einen klaren Anreiz für freiwilliges Weiterarbeiten und erhöht die finanzielle Flexibilität im Ruhestand. Gleichzeitig gibt es aber Stimmen, die darauf hinweisen, dass die Regelung nur einen Teil der Rentnerinnen und Rentner erreicht, da sie ausschließlich für abhängig Beschäftigte über der Regelaltersgrenze gilt. Denkbar wäre ein noch weitergehender Ansatz, bei dem die steuerliche Entlastung allgemein für alle Rentnerinnen und Rentner gelten würde – also Einkünfte bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bleiben, unabhängig von der Art der Beschäftigung.
Offene Fragen und Punkte, die noch diskutiert werden, betreffen unter anderem:
- Ungleichbehandlung gegenüber Selbstständigen, Minijobbern und Beamten, die nicht von der Aktivrente profitieren,
- steuerliche Auswirkungen auf das Gesamtsystem, insbesondere bei steigenden Teilnehmerzahlen,
- langfristige Wirkung auf das Rentensystem, etwa im Hinblick auf Einnahmen, Beitragsentwicklung und Fachkräftesicherung.
Insgesamt zeigt die Aktivrente, dass der Gesetzgeber neue Wege für einen flexibleren Übergang in den Ruhestand sucht. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie sich die Maßnahme in der Praxis auswirken wird und welche Anpassungen in Zukunft möglich oder notwendig sein könnten.
Fazit – Lohnt sich die Aktivrente?
Die Aktivrente bietet Rentnerinnen und Rentnern einen klaren Vorteil: Bis zu 2.000 Euro monatlich können steuerfrei hinzuverdient werden, der Übergang in den Ruhestand wird flexibler und Erfahrung bleibt für Unternehmen erhalten.
Begrenzt ist die Regelung allerdings auf abhängig Beschäftigte über der Regelaltersgrenze; Selbstständige, Minijobber und Beamte profitieren nicht. Wer über die Altersgrenze hinaus arbeiten möchte, kann die Aktivrente dennoch nutzen, um Einkommen aufzubessern und den Ausstieg aus dem Beruf individuell zu gestalten.



