Persönliche Finanzen

Steuerliche Änderungen für Bürger in 2024

Inflation und steigende Preise belasten viele Privathaushalte in Deutschland. Daher will die Bundesregierung jetzt einige Maßnahmen einleiten, die für Entlastung sorgen sollen. Ab 2024 profitieren Bürger von steuerlichen Vorteilen und Zuwendungen.

von Alena Restuccia-Maurer
14. Februar 2024
Person hält einen Geldbeutel mit Geldscheinen in den Händen

Erhöhte Freibeträge und Grundbeträge

Zum Jahreswechsel treten verschiedene steuerliche Entlastungen in Kraft. Gemäß dem Inflationsausgleichsgesetz werden der steuerfreie Grundbetrag und der Kinderfreibetrag erhöht.

  • Steuerfreier Grundbetrag: Erhöhung um 696 Euro auf 11.604 Euro.
  • Kinderfreibetrag (für beide Elternteile): Anstieg um 360 Euro auf 6.384 Euro.

Attraktivere vermögenswirksame Leistungen

Seit dem 1. Januar 2024 profitieren deutlich mehr Arbeitnehmende von vermögenswirksamen Leistungen. Der Grund: Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage wurde verdoppelt. Das sind die neuen Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung:

  • Alleinveranlagung: Bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.
  • Gemeinsame Veranlagung: Bis zu 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Dadurch steigt die Zahl der Förderberechtigten von 8 auf 22 Millionen – fast eine Verdreifachung.

Anpassung der Tarifeckwerte und Sozialversicherungsbeiträge

Anpassung der Tarifeckwerte

Um den Auswirkungen der Inflation entgegenzuwirken, werden die Tarifeckwerte angepasst. Dadurch greift der Spitzensteuersatz erst ab einem höheren Einkommen von 66.761 Euro.

Änderungen in der Sozialversicherung

Die Sozialversicherungswerte werden entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst, um gestiegene Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.

Bezugsgrößen der Sozialversicherung:

  • Alte Bundesländer: Anstieg auf 3.535 Euro pro Monat (2023: 3.395 Euro) bzw. 42.420 Euro im Jahr.
  • Neue Bundesländer: Anstieg auf 3.465 Euro pro Monat (2023: 3.290 Euro) bzw. 41.580 Euro im Jahr.

Kranken- und Pflegeversicherung:

  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 Euro pro Monat bzw. 62.100 Euro pro Jahr (bundesweit).
  • Versicherungspflichtgrenze: Ab einem Jahresgehalt von 69.300 Euro (5.775 Euro/Monat) ist ein Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung möglich.

Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • Beitragsbemessungsgrenze alte Bundesländer: Erhöhung auf 7.550 Euro pro Monat (2023: 7.300 Euro).
  • Beitragsbemessungsgrenze neue Bundesländer: Erhöhung auf 7.450 Euro pro Monat (2023: 7.100 Euro).

Änderungen beim Elterngeld und Kinderkrankengeld

Anpassung der Einkommensgrenze für das Elterngeld

Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird schrittweise gesenkt:

  • Bislang: Anspruch bestand bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.
  • Ab 1. April 2024: Die Grenze sinkt auf 200.000 Euro.
  • Ab 1. April 2025: Weitere Absenkung auf 175.000 Euro.
  • Für Alleinerziehende: Die Grenze wird direkt auf 150.000 Euro reduziert.

Diese Anpassungen wurden kontrovers diskutiert, setzen sich aber trotz anfänglicher Kritik durch.

Verbesserungen beim Kinderkrankengeld

Erhöhung der Anspruchsdauer:

  • Elternteile können künftig 15 Arbeitstage pro Kind (statt bisher 10) in Anspruch nehmen.
  • Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Arbeitstage.

Außerdem sollen Eltern mit einem kranken Kind dann erst nach vier Tagen zum Arzt gehen müssen, um ein Attest zu erhalten. Bisher war dies ab dem ersten Tag erforderlich.

Zuschläge für Erwerbsminderungsrenten

Eine finanzielle Verbesserung erwartet auch Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente voraussichtlich ab Juli 2024. Je nach Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 erhalten sie einen Zuschlag von 7,5 Prozent bzw. 4,5 Prozent mehr. Berechtigte erhalten den Zuschlag künftig ohne Antragsstellung, die Rentenversicherung prüft eigenständig, wer profitiert und zahlt aus.

Mindestlohn und Entgeltgrenze für Minijobs

Erhöhung von Mindestlohn und Minijob-Grenze

Um Geringverdiener besser finanziell abzusichern, werden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Mindestlohn ab 2024: Anstieg um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde.
  • Mindestlohn ab 2025: Weitere Erhöhung um 41 Cent auf 12,82 Euro pro Stunde.
  • Minijob-Entgeltgrenze: Erhöhung von 520 Euro auf 538 Euro monatlich.

Höhere Regelsätze für Sozialhilfe und Bürgergeld

Ab Januar 2024 steigen die Regelsätze um rund 12 Prozent:

  • Alleinstehende Erwachsene: Erhöhung um 61 Euro auf 563 Euro pro Monat.
  • Paare: Erhöhung um 55 Euro pro Person.

Verbesserungen in der Pflege

Auch im Bereich der Pflege gibt es wichtige Veränderungen.

  • Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden um fünf Prozent erhöht
  • Pflegeunterstützungsgeld: Berufstätige pflegende Angehörige können es nun jährlich für bis zu 10 Arbeitstage beantragen (bisher nur einmal pro Pflegefall).

Auch der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten bei einer Heimunterbringung wird 2024 erhöht. Im ersten Jahr steigt er von bisher fünf auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.

Nicht genug Zeit, um alles im Blick zu behalten?

Wir senden Ihnen die besten Blog-Beiträge per Newsletter.