Die gesetzliche Rente ist die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Gerade für Familien bietet sie besondere Regelungen, die Eltern kennen sollten, um ihre Rentenansprüche optimal zu nutzen. Doch wie funktioniert das System, welche Vorteile gibt es für Mütter und Väter – und wie sichern Sie sich diese?
Die Grundlagen der gesetzlichen Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die aktuellen Arbeitnehmenden finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Wie hoch die eigene Rente später ausfällt, hängt von den sogenannten Entgeltpunkten ab – diese ergeben sich aus Einkommen und eingezahlten Beiträgen.
Für Familien bleibt die gesetzliche Rente trotz zusätzlicher Vorsorgemöglichkeiten wie privater oder betrieblicher Altersvorsorge eine unverzichtbare Basis. Damit Kindererziehung nicht automatisch zu geringeren Renten führt, können Eltern besondere Anrechnungszeiten geltend machen.
Kindererziehungszeiten – Rente fürs Elternsein
Wenn Eltern wegen der Kindererziehung weniger oder gar nicht arbeiten, wirken sich die Kindererziehungszeiten positiv auf die spätere Rente aus. Der Staat zahlt sozusagen Rentenbeiträge für den betreuenden Elternteil.
- Dauer: Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden pro Kind bis zu 3 Jahre angerechnet.
- Beginn: Ab dem Monat nach der Geburt.
- Mehrere Kinder: Bei Überschneidungen, z. B. bei Zwillingen oder einem weiteren Kind während der ersten Erziehungszeit, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.
Beispiel: Ein Kind, geborgen am 30. Januar 2006 -> Kindererziehungszeit: 1. Februar 2006 bis 31. Januar 2009.
Für diese Zeiten erhalten Eltern Entgeltpunkte gutgeschrieben, die direkt die Rentenhöhe steigern.
Berücksichtigungszeiten – indirekter Vorteil
Zusätzlich gibt es die sogenannten Berücksichtigungszeiten. Sie beginnen mit der Geburt eines Kindes und dauern 10 Jahre. Anders als die Kindererziehungszeiten bringen sie keine eigenen Entgeltpunkte, verbessern aber die Bewertung anderer Zeiten und helfen beim Erreichen von Wartezeiten.
Beispiel: Ein Kind, geboren am 10. Juli 2023 → Berücksichtigungszeit: 10. Juli 2023 bis 9. Juli 2033.
Bei mehreren Kindern laufen die Zeiträume parallel und verlängern sich nicht. Erst mit einem weiteren Kind nach Ablauf der 10 Jahre beginnt eine neue Berücksichtigungszeit.

Wichtig:
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten müssen aktiv bei der Rentenversicherung beantragt werden. Eine frühzeitige Klärung ist sinnvoll, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung
Neben der gesetzlichen Rente spielt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine wichtige Rolle. Sie läuft über den Arbeitgeber und bringt steuerliche Vorteile – oft auch Zuschüsse vom Betrieb.
So funktioniert die bAV:
- Gehaltsumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts wird direkt in die bAV eingezahlt, wodurch weniger Steuern und Sozialabgaben anfallen.
- Arbeitgeberzuschuss: Viele Arbeitgeber geben mindestens 15 % dazu.
- Verwaltung: Das Geld fließt meist in eine Direktversicherung oder Pensionskasse.
- Auszahlung: Im Ruhestand gibt es die angesparte Summe als Rente oder Einmalzahlung – dann allerdings voll zu versteuern.
Lohnt sich die bAV für Familien?
Gerade für Familien kann die bAV sinnvoll sein:
- Auch Teilzeitkräfte oder Eltern in Elternzeit können oft weiter einzahlen.
- Für Ehepaare mit zwei Einkommen bietet eine doppelte bAV eine zusätzliche Absicherung.
- Selbst für Minijobber ist sie möglich – hier sollten aber Kosten und Nutzen genau geprüft werden.
Fazit: Familien profitieren mehrfach
Die gesetzliche Rente bleibt für Familien die sichere Basis der Altersvorsorge. Dank Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten werden Eltern für ihre Erziehungsarbeit honoriert. Wer zusätzlich eine betriebliche Altersvorsorge nutzt, schafft sich ein stabiles Fundament für das Alter.
Prüfen Sie frühzeitig Ihre Ansprüche und lassen Sie sich beraten – so sichern Sie sich alle Vorteile und vermeiden Lücken in Ihrer Altersvorsorge.

Der erste Schritt: Ihr Altersvorsorge-Rechner
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